Was ist ein Energieausweis ? |
Ab 1. Mai 2014 tritt in Deutschland die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft, welche auch die Ausstellung und Verwendung von Gebäudeenergieausweisen regelt. Gebäudeenergieausweise werden benötigt bzw. verlangt bei:
Was beinhaltet der Ausweis? Grundsätzlich werden Ausweise für ein gesamtes Gebäude ausgestellt. Sie sind für 10 Jahre gültig und enthalten (*ab 1. Mai 2014 neu):
Wesentliche Neuerung im Umgang mit dem Ausweis Verkäufer, Verpächter oder Vermieter müssen den Energieausweis ihren potenziellen Kunden vorlegen, wenn diese das betreffende Gebäude oder die Wohnung besichtigen. Spätestens nach Abschluss des Kaufvertrages hat der Verkäufer dem Käufer den Energieausweis oder eine Kopie hiervon zu übergeben. (§ 16 Abs.2) Anwendung von Verbrauchs- oder Bedarfs-Ausweis Der Bedarfsausweis (§ 18) basiert auf genormten Berechnungen der energetischen Qualität der Gebäudehülle sowie der verwendeten Anlagentechnik zum Heizen, Kühlen und Lüften des Gebäudes. Er ist für alle Anwendungsfälle möglich, für die meisten sogar gefordert. (§ 17 Abs.2) Der Verbrauchsausweis (§ 19) basiert auf den nachweislichen Energieverbrauchsangaben der letzten drei Jahre. Das Ergebnis wird auf ein einheitliches Referenzklima witterungsbereinigt. Bei Verkauf oder Vermietung ist dieser Ausweis nur für Wohngebäude, mit mehr als 4 Wohneinheiten und für die der Bauantrag ab dem 1. November 1977 gestellt worden ist, zulässig. (§ 17 Abs.2) |